neue medien Hamburg erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht
erneut ausdrücklich vereinbart werden.
neue medien Hamburg ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer angemessenen
Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Die Ankündigung erfolgt ausschließlich durch Veröffentlichung im Internet auf den Seiten von neue medien Hamburg.
Widerspricht der Autraggeber den geänderten oder ergänzten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen
nach deren Veröffentlichung im Internet, so werden die geänderten oder ergänzenden Bedingungen wirksam. Widerspricht der Auftraggeber fristgemäß, so ist neue medien Hamburg berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten oder ergänzenden Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen. Abweichende AGBs der nationalen und internationalen Vertragspartner werden nicht Vertragsbestandteil. Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich per Briefpost oder Email bestätigt wurden. Mündliche Aussagen sind grundsätzlich unverbindlich. Der erste Teil umfasst das Geschäftsfeld des Webdesigns das zweite die des Hostings der dritte Teil für Marketing und sonstiges.
Unsere Angebote verstehen sich freibleibend und unverbindlich. Alle Preise gelten netto. Angebote werden nach Unterschrift des Auftraggebers zu Aufträgen. Diese sind bindend. Ebenso gilt es der Bestätigung eines Angebotes per Mail oder sonstiger schriftlicher Form. Alle Arten der Angebotsannahme bedürfen der Schriftform und werden nach Erhalt bestätigt.
Die Auftragserteilung muss in schriftlicher Form oder per Email erfolgen. Bestellungen des Auftraggebers werden von neue medien Hamburg durch schriftliche Auftragsbestätigung per Email oder Briefpost oder Fax angenommen. Internet-Bestellungen (durch E-Mail/Formularversand) sind auch ohne Unterschrift für den Auftraggeber bindend.
Anlieferung der Kundendaten sowie Grafiken
Der Auftraggeber ist verantwortlich für die vollständige Anlieferung der Logos. Diese hat rechtzeitig vor dem in der Auftragsbestätigung vereinbarten Schaltungsbeginn zu erfolgen. Verzögerungen, die infolge des Inhalts des durch den Auftraggeber zur Veröffentlichung gestellten Materials entstehen, seien sie inhaltlich oder technisch bedingt, hat neue medien Hamburg nicht zu vertreten.
Soweit nicht anders vereinbart, sind alle Rechnungen sofort ohne Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungsfristen sind wir berechtigt die gesetzlich festgesetzten Verzugszinsen zu erheben. Desweiteren behält sich neue medien Hamburg vor, Webseiten bei Nichtbezahlung abzuschalten wodurch der Anspruch der neue medien Hamburg gegenüber den Kunden nicht verwirkt. Webseiten werden nach Bezahlung wieder aufgeschaltet.
Bei Ratenzahung kann der Kunde einen Ratenplan erhalten. Sonst gilt für die Kunden, dass in der Zeit des Zahlungsziels frei wählbare Raten zahlbar sind und am letzten Tag des Zahlungsziel die Restsumme fällig wird.
Gelieferte Ware und alle damit verbundenen Rechte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises unser Eigentum.
Das Urheberrecht für veröffentlichte, von neue medien Hamburg erstellte Objekte (Internetseiten, Scripte, Programme, Grafiken) bleibt allein bei neue medien Hamburg. Der Auftraggeber erhält mit der vollständigen Bezahlung, wenn nicht anders vereinbart, die Nutzungsrechte für die erstellten Objekte. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Objekte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen, insbesondere auf anderen Internetseiten, ist ohne ausdrückliche Zustimmung von neue medien Hamburg nicht gestattet, ausser es wurde gesondert vereinbart.
CI´s gehen nach Bezahlung automatisch inklusive aller Rechte an den Kunden über. Dies gilt nicht für sonstige Grafiken oder Designs. CI betrifft ausschliesslich das LOGO sowie Visitenkarten und Briefpapier.
Liefertermine bedürfen der Vereinbarung. Für die Dauer der Prüfung von Entwürfen, Demos, Testversionen, etc. durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen. Die Unterbrechung wird vom Tage der Benachrichtigung des Auftraggebers bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme gerechnet. Verlangt der Auftraggeber nach Auftragserteilung Änderungen des Auftrags, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend. Bei Lieferungsverzug ist der Auftraggeber in jedem Falle erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt.
Korrekturen und Änderungen, soweit sie 10% der reinen Entwicklungskosten nicht überschreiten, sind in den pauschalen Angebotspreisen enthalten. Bei Überschreitung werden wir den Auftraggeber im voraus informieren und dies mit ihm abstimmen. Änderungsverlangen bedürfen der Schriftform. Für mündlich oder fernmündlich aufgegebene Änderungen kann keine Haftung übernommen werden.
Die Abnahme erfolgt schriftlich durch einen Freigabevermerk. Geht in einer Frist von 14 Tagen nach Übergabe der Projektergebnisse keine detaillierte schriftliche Mängelrüge ein, so gelten die abgelieferten Projektergebnisse als abgenommen bzw. freigegeben. Urlaubszeiten unterbrechen diese Regelungen nicht. Sie sind von beiden Seiten rechtzeitig anzukündigen. Als rechtzeitig gilt eine Vorlaufzeit von zwei Wochen.
Eventuelle Beanstandungen haben unverzüglich nach Empfang der Arbeitsergebnisse zu erfolgen.
Wir übernehmen keine Haftung für die Inhalte der uns zur Verfügung gestellten Materialien. Wir gehen davon aus, dass der Auftraggeber die uns überlassenen Materialien auf ihre inhaltliche Korrektheit sorgfältig überprüft hat.
Der Auftraggeber spricht uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Soweit Daten an uns - gleich in welcher Form - übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her.
Sollte eine oder mehrere Vereinbarungen / Bestimmungen rechtsunwirksam sein oder werden, bleiben alle anderen Vereinbarungen / Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Vereinbarungen / Bestimmungen muß dann durch eine rechtswirksame Vereinbarungen / Bestimmungen, die den gleichen Sinn hat, ersetzt werden.
Sofern neue medien Hamburg ein individuelles Leistungsangebot abgegeben hat, sind die Angaben des Auftraggebers über sein momentan bestehendes EDV-System, Angaben über beabsichtigte Hardwareerweiterungen und/oder die fachlich funktionalen Aspekte dessen Grundlagen.
Der Auftraggeber trägt das Risiko dafür, dass der Vertragsgegenstand seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Sofern der Auftraggeber verbindliche Vorgaben vereinbaren möchte, hat er diese schriftlich niederzulegen. Sie werden erst durch Gegenzeichnung seitens neue medien Hamburg wirksam.
neue medien Hamburg behält sich das Recht vor, die Lieferungen und Leistungen im Rahmen des
technischen Fortschritts zu verbessern.
Der Auftraggeber wird die angelieferten Waren unverzüglich nach Lieferung auf Transportschäden untersuchen. Die Hardware wird vom Auftraggeber selbst aufgestellt, in Betrieb gesetzt und getestet. Ausgenommen hiervon sind solche Bestandteile, die mit "Aufstellung durch neue medien Hamburg" oder einer ihrer Geschäftspartner gekennzeichnet sind. Die Gefahr geht mit Anlieferung auf den Auftraggeber über.
Der Autraggeber versichert, dass er berechtigt ist, Zusatzeinrichtungen bzw. Modell- und Typenänderungen in die dafür vorgesehenen Computer einbauen zu lassen, auch wenn er nicht deren Eigentümer ist.
Die vertragsgegenständlichen Programme installiert neue medien Hamburg nicht, es sei denn, dies ist ausdrücklich vereinbart. Die Funktionsfähigkeit bereits beim Auftraggeber installierter Programme mit den neuen vertragsgegenständlichen Programmen ist nicht geschuldet, soweit nicht ausdrücklich vereinbart. Gegenstand der Leistungspflicht von neue medien Hamburg ist, auch wenn die Installation als solche von neue medien Hamburg erbracht wird, insbesondere nicht die Anpassung bereits beim Auftraggeber bestehender Programme an die vertragsgegenständliche Software.
Dies gilt auch dann, wenn die bereits beim Auftraggeber vorhandenen Programme von neue medien Hamburg bezogen worden sind. Weitere begleitende Leistungen von neue medien Hamburg, auch die Benutzer-
einführung und ähnliches, sind nur dann Vertragsinhalt, wenn dies ausdrücklich vereinbart worden ist.
neue medien Hamburg ist berechtigt, Handbücher und Bedienerhilfen zum Vertragsgegenstand gegebenenfalls auf Datenträger, zum Beispiel auf CD-ROM, anzuliefern.
Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Internet-Domains wird neue medien Hamburg im Verhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem DENIC, dem InterNIC oder einer anderen Organisation zur Domain Vergabe lediglich als Vermittler tätig. Durch Verträge mit solchen Organisationen wird ausschließlich
der Auftraggeber berechtigt und verpflichtet. neue medien Hamburg hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss.
neue medien Hamburg übernimmt deshalb keine Gewähr dafür, dass die für den Auftraggeber beantragten
und delegierten Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben.
Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internet-Domain beruhen, stellt der Kunde neue medien Hamburg hiermit frei.
Abnahme
Sofern keine der Vertragsparteien eine förmliche Abnahme verlangt oder sofern der von einer Partei verlangte Abnahmetermin aus einem Umstand nicht zustande kommt, der vom Auftraggeber zu vertreten ist, gilt die vertragliche Leistung von neue medien Hamburg mit Nutzung durch den Auftraggeber als abgenommen.
Innerhalb eines bei neue medien Hamburg gebuchten Tarifes darf der Auftraggeber nur Daten von sich selbst sowie von solchen Unternehmen einstellen, an denen der Autraggeber mehrheitlich beteiligt ist oder denen die Geschäftsführung des Kunden obliegt.
Preise und Zahlung
neue medien Hamburg ist berechtigt, die Preise jederzeit nach schriftlicher Vorankündigung mit einer Frist von 6 Wochen zu erhöhen. Die Preise sind Festpreise.
Im Verzugsfall ist neue medien Hamburg berechtigt, Zinsen in Höhe von 6% p.a. über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen und die entsprechende Internet-Präsenz des Kunden, auch des Auftraggebers des Wiederverkäufers, sofort zu sperren.
neue medien Hamburg stellt seine Leistungen für die gesamte Mindestvertragslaufzeit in Rechnung. Rechnungen sind sofort nach Rechnungslegung zur Zahlung fällig.
Diese werden vom Autraggeber überwiesen.
neue medien Hamburg gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Internet-Webserver von 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Webserver aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von neue medien Hamburg liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter, etc.) über das Internet nicht zu erreichen ist.
Im Rahmen der Gewährleistung kann neue medien Hamburg Computer, Zusatzgeräte und Teile davon austauschen und technische Änderungen einbauen.
Ausgetauschte Gegenstände gehen in das Eigentum von neue medien Hamburg über.
Der Auftraggeber muss im Rahmen der Gewährleistung gegebenenfalls einen neuen Programmstand übernehmen, es sei denn, dies führt für ihn zu unangemessenen Anpassungs- und Umstellungsproblemen. Der Auftraggeber hat eventuell auftretende Mängel stets aussagekräftig zu dokumentieren, insbesondere unter Protokollierung angezeigter Fehlermeldungen und schriftlich zu melden. Er hat eine Problemanalyse und Fehlerbeseitigung nach dem Bedienerhandbuch durchzuführen.
Der Auftraggeber hat neue medien Hamburg bei einer möglichen Mangelbeseitigung nach Kräften zu unterstützen. Der Auftraggeber hat vor einer Fehlerbeseitigung, insbesondere vor einem Maschinenaustausch, Programme, Daten und Datenträger vollständig zu sichern, erforderlichenfalls zu entfernen.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind grundsätzlich solche Fehler, die durch äußere Einflüsse, Bedienungsfehler oder nicht von neue medien Hamburg durchgeführte Änderungen, Ergänzungen, Ein- oder Ausbauten, Reparaturversuche oder sonstige Manipulationen entstehen. Der Ersatz von verbrauchtem Erstausstattungszubehör (Schreib- und Druckelemente, Farbträger etc.) ist nicht Bestandteil der Gewährleistung.
neue medien Hamburg wird den Auftraggeber dann gegen alle Ansprüche verteidigen, die aus einer Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts oder Urheberrechts durch neue medien Hamburg in der Bundesrepublik Deutschland hergeleitet werden, und dem Auftraggeber gerichtlich auferlegte Kosten und Schadensersatzbeträge übernehmen, wenn der Auftraggeber neue medien Hamburg von solchen Ansprüchen unverzüglich schriftlich benachrichtigt hat und neue medien Hamburg alle technischen und rechtlichen Abwehr- maßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben.
Vorgenannte Verpflichtungen von neue medien Hamburg entfallen, wenn Ansprüche Dritter darauf beruhen, dass Hardware oder Programme geändert wurden oder zusammen mit nicht von neue medien Hamburg gelieferter Hardware oder Programmen genutzt werden.
neue medien Hamburg leistet gegebenfalls Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, bei Vorsatz bis in voller Höhe; bei grober Fahrlässigkeit und bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft in Höhe des vorhersehbaren Schadens, der durch die Sorgfaltspflicht oder die Eigenschaftszusicherung verhindert werden sollte; in anderen Fällen nur wegen Verletzung einer wesentlichen Pflicht, aus Verzug sowie aus Unmöglichkeit, in jedem Fall beschränkt auf EUR 2.500,00 pro Schadensfall, insgesamt auf EUR 5.000,00
aus dem gesamten Vertrag oder darüber hinaus bis zur Höhe des Preises der schadensverursachenden Leistung. Der Einwand des Mitverschuldens des Auftraggebers bleibt neue medien Hamburg unbenommen.
Die gesetzliche Haftung von neue medien Hamburg bei Personenschäden und nach dem Produkt-
haftungsgesetz bleibt unberührt. neue medien Hamburg haftet für Beratung nur, soweit die Fragestellung den Inhalt des Angebots betroffen hat.
Inhalte von Internet-Seiten
Der Auftraggeber darf mit Form, Inhalt oder verfolgtem Zweck seiner Internetseiten nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Auftraggeber, im Rahmen seiner Präsenz keine pornographischen Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische und/oder erotische Inhalte (z.B. Nacktbilder, Peepshows, etc.) zum Gegenstand haben.
Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen vorstehende Verpflichtung verspricht der Auftraggeber unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.000,00 (in Worten: fünftausend Euro). Außerdem berechtigt ein Verstoß des Auftraggebers gegen die genannten Verpflichtungen, die Aufnahme von Internet-Seiten zu verweigern, die Seiten und darauf gerichtete Verweise sofort zu löschen und den Vertrag fristlos zu kündigen.
neue medien Hamburg übernimmt hierbei keine Prüfungspflicht.
Bei Verstoß der Internetseiten des Auftraggebers gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten oder Rechte Dritter haftet der Auftraggeber gegenüber neue medien Hamburg auf Ersatz aller hieraus entstehenden direkten und indirekten Schäden, auch des Vermögensschadens. Er stellt neue medien Hamburg im Innen-
verhältnis von etwaigen Ansprüchen Dritter, die auf Inhalte von Internetseiten des Auftraggebers zurückgehen, frei. neue medien Hamburg übernimmt keine Gewähr für die richtige Wiedergabe der Internetseiten des Auftraggebers in der Internet-Präsenz, es sei denn, neue medien Hamburg kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden. Für mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie für entgangenen Gewinn haftet neue medien Hamburg nur bei Vorsatz.
Der Auftraggeber hat für ihn über das Internet eingehende Nachrichten in regelmäßigen Abständen von höchstens einer Woche abzurufen und auf eigenen Rechnern zu speichern.
neue medien Hamburg behält sich vor, für den Auftraggeber eingegangene persönliche Nachrichten nach
3 Monaten ohne Rückfrage zu löschen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, von neue medien Hamburg zum Zwecke des Zugangs zu deren Diensten erhaltene Passwörter streng geheim zu halten und den Provider unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Sollten infolge Verschuldens des Auftraggebers Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen von neue medien Hamburg nutzen, haftet der Auftraggeber gegenüber neue medien Hamburg auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz.
Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass es ihm obliegt, in regelmäßigen Abständen, mindestens täglich, eine Datensicherung durchzuführen, wobei Daten, die auf den Web-Servern von
neue medien Hamburg abgelegt sind, nicht auf diesen sicherungsgespeichert werden dürfen.
Der Auftraggeber hat eine vollständige Datensicherung insbesondere vor jedem Beginn von Arbeiten von
neue medien Hamburg oder vor der Installation von gelieferter Hard- oder Software durchzuführen.
Der Auftraggeber testet im übrigen gründlich jedes Programm auf Mangelfreiheit und Verwendbarkeit in seiner konkreten Situation, bevor er mit der operativen Nutzung des Programmes beginnt. Dies gilt auch für Programme, die er im Rahmen der Gewährleistung und der Pflege von neue medien Hamburg erhält.
Der Auftraggeber wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jede, auch nur kleinste eigenmächtige Veränderung an der Software die Lauffähigkeit des gesamten Systems beseitigen kann.
Der Auftraggeber trägt dieses Risiko allein.
Soweit dem Auftraggeber von neue medien Hamburg ein zeitlich beschränktes Nutzungsrecht für die Programme oder Werbematerialien eingeräumt worden ist oder das Nutzungsrecht aufgrund Kündigung endet, gilt: Zum Ende des Nutzungsrechts gibt der Auftraggeber alle Datenträger mit Programmen, eventuelle Kopien sowie alle schriftlichen Dokumentationen und Werbehilfen an neue medien Hamburg zurück.
Der Auftraggeber löscht alle gespeicherten Programme, soweit er nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung verpflichtet ist, von seinen Computersystemen.
Die übrigen vertraglichen Nebenpflichten des Auftraggebers gegenüber neue medien Hamburg bestehen über eine eventuelle Kündigung oder eine Beendigung des Vertrages fort.
Datenschutz
neue medien Hamburg speichert alle Daten des Auftraggebers während der Dauer des Vertragsverhältnisses
elektronisch, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks, insbesondere für Abrechnungszwecke,
erforderlich ist. Die erhobenen Bestandsdaten verarbeitet und nutzt neue medien Hamburg auch zur
Beratung seiner Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung seiner Telekommunikationsleistungen. neue medien Hamburg wird dem Kunden auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft zu erteilen.
neue medien Hamburg wird weder diese Daten noch den Inhalt privater Nachrichten des Auftraggebers ohne dessen Einverständnis an Dritte weiterleiten. Dies gilt insoweit nicht, als neue medien Hamburg verpflichtet ist, Dritten, insbesondere staatlichen Stellen, solche Daten zu offenbaren oder soweit international anerkannte technische Normen dies vorsehen und der Auftraggebers nicht widerspricht.
neue medien Hamburg weist den Auftraggeber ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann.
Der Auftraggeber weiß, dass der Provider das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Auftraggebers aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten und auf Web-Servern gespeicherten Daten trägt der Auftraggeer vollumfänglich selbst Sorge.
Ergänzungen oder die teilweise oder gesamte Aufhebung des Vertrages bedürfen der Schriftform, auch die Abänderung oder Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn auch der Auftraggeber Vollkaufmann ist, 20253 Hamburg.
Für die von neue medien Hamburg auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen und unter Ausschluß des deutschen internationalen Privatrechts.
Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.